Torsten Groß

Gold ein sicherer Hafen in Krisenzeiten? – Der große Goldraub der US-Regierung von 1933

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Vor 87 Jahren, am 5. April 1933, unterzeichnete der damalige US-Präsident Franklin D. Roosevelt die Executive Order (EO) 6102. Mit dieser Anordnung wurde der Besitz von Goldmünzen, Goldbarren und Goldzertifikaten durch Personen, Gesellschaften, Vereinigungen und Firmen auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten ab dem 1. Mai 1933 verboten. Alles Gold in privater Hand musste innerhalb von 14 Tagen bei staatlichen Annahmestellen abgegeben werden, die dafür einen amtlich festgelegten Preis von 20,67 Dollar je Feinunze (31,1 Gramm) bezahlten. Von der Verfügung ausgenommen blieb Gold, das in Industrie, Kunst oder Handwerk Verwendung fand. Außerdem gab es eine Freigrenze für Goldmünzen und Goldzertifikate in Höhe von 100 Dollar, was inflationsbereinigt einem Gegenwartswert von rund 1.970 US-Dollar entspricht. Die Freigrenze hatte zur Folge, dass der größte Teil der amerikanischen Bevölkerung nicht von dem Verbot betroffen war und es deshalb kaum öffentlichen Widerstand gegen die Präsidentenverfügung gab.

Wer gegen die Verordnung verstieß und sein Gold trotz Verpflichtung nicht an den Staat verkaufte, musste mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 US-Dollar (nach heutigem Wert rund 200.000 Dollar) bzw. einer Haftstrafe rechnen, die in schweren Fällen zehn Jahre betragen konnte. Gold im Wert von über Einhundert Dollar (beim festgelegten Ankaufspreis von 20,67 Dollar also etwa 5 Unzen), welches die Polizei bei Durchsuchungen sicherstellte, wurde entschädigungslos beschlagnahmt.

Trotz der hohen Strafandrohung gab es allerdings nur selten Razzien in Privathäusern, um illegale Goldbestände aufzuspüren, zumal es dafür eines richterlichen Beschlusses bedurfte. Die Polizei konzentrierte sich stattdessen auf Tresore und Schließfächer in Banken, die nur im Beisein eines Beamten der Bundessteuerbehörde geöffnet werden durften. War hier privates Gold gelagert, das über die Freimenge hinausging, wurde das Edelmetall konfisziert und die Besitzer juristisch zur Verantwortung gezogen.

Die EO 6102 diente nicht wie gemeinhin angenommen dem Zweck, privaten Goldbesitz einzuschränken, sondern sollte den Goldbestand der amerikanischen Notenbank aufstocken.

Die sah sich mit dem Problem konfrontiert, die Geldmenge erhöhen zu müssen, um die Folgen der durch den Börsencrash vom Oktober 1929 ausgelösten Weltwirtschaftskrise zu bekämpfen, deren Volumen aber an den Goldbestand geknüpft war. Der Federal Reserve Act sah vor, dass alle ausgegebenen Banknoten zu 40 Prozent mit Gold besichert sein mussten (Goldstandard). Um in der Rezession handlungsfähig zu bleiben, ohne diese Vorgabe zu verletzen und damit eine Inflation heraufzubeschwören, wurden private Goldbesitzer von der Regierung praktisch beraubt, um der Zentralbank die erforderlichen Goldreserven zur Verfügung stellen zu können. Die EO 6102 läutete zugleich den Anfang vom Ende des Goldstandards in den USA ein.

Bereits wenige Wochen vor Inkrafttreten der präsidialen Verordnung hatte die Regierung den Banken untersagt, Gold ins Ausland zu exportieren oder Privatleuten zu den damals geltenden Marktpreisen abzukaufen. Am 31. Januar 1934 hob die Regierung den staatlichen Abnahmepreis für Gold auf 35,00 US-Dollar je Feinunze an. Diese Erhöhung diente weniger dem Zweck, Besitzer kleinerer Goldmengen zu motivieren, ihren Bestand an den Staat zu veräußern. Viel wichtiger war, dass durch die Maßnahme der Goldwert in der Bilanz der Fed über Nacht um 69 Prozent stieg und so der Spielraum, neues Geld zu drucken, um die wirtschaftliche Depression zu bekämpfen, entsprechend erweitert wurde.

Es war US-Präsident Richard Nixon, der dem Goldstandard knapp 40 Jahre später endgültig den Garaus machte. Am 15. August 1971 hob Nixon die Goldbindung des US-Dollar und damit den Goldstandard auf. Hintergrund war der rasant wachsende Welthandel, der den teilweise goldgedeckten Dollar als Ankerwährung überforderte, aber auch die hohen Kosten des Vietnamkrieges, der die Vereinigten Staaten auch finanziell stark belastete. Nixon versprach seinen Landsleuten, dass der Dollar nach dem Ende des Goldstandards seinen Wert behalten werde. Das hingegen erwies sich als falsch. Nach dem amtlichen Verbraucherindex hat der US-Dollar seit 1971 mehr als 80 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt. Das spiegelt sich auch im Goldpreis wieder, der von 35 Dollar auf aktuell 1.650 Dollar anstieg, ein Zuwachs um mehr als 4.600 Prozent!

Dieser kleine historische Abriss sollte deutlich gemacht haben, dass der Goldstandard, den einige Ökonomen als Königsweg für die Neuordnung unseres auf Schulden gebauten Finanzwesens propagieren, keineswegs gleichbedeutend mit dem Paradies auf Erden für alle privaten Goldbesitzer sein dürfte. Wenn der Staat in Krisenzeiten wie beispielsweise der aktuellen Virus-Epidemie unerwartet viel Geld benötigte, würden die Verantwortlichen sehr schnell wieder auf die Idee verfallen, privates Gold zu enteignen, um ihre finanziellen Spielräume zu erweitern. Doch auch ohne Goldstandard dürfen Edelmetallbesitzer nicht der Illusion erliegen, dass sie im Falle eines Systemcrashs, den Experten wie Max Otte und Markus Krall schon in absehbarer Zeit erwarten, ungeschoren davonkommen werden.

Es muss deshalb nicht die beste Idee sein, seine Reichtümer dem Schließfach einer Bank anzuvertrauen. Auch das kann man aus den Erfahrungen der frühen dreißiger Jahre des vorigen Jahrhunderts lernen.

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Donnerstag, 09.04.2020